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“Runter vom Gas” wirbt mit neuen Plakaten für mehr Verkehrssicherheit

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Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat am 31.05.2013 an der Autobahn-Raststätte Hochfelln Süd gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Dr. Walter Eichendorf, die neuen Autobahnplakate der Verkehrssicherheitskampagne “Runter vom Gas” vorgestellt. Reale “Lebensretter” geben der Plakatkampagne ihr Gesicht: ein Feuerwehrmann, ein Rettungssanitäter und eine Ärztin wenden sich mit Appellen zu den Themen “Nüchtern am Steuer”, “keine Ablenkung” und “Anschnallen” direkt an die Verkehrsteilnehmer.

BMVBS_Fruehjahr_2013_3790x2540_Plakat_39L.inddrunter-vom-gas-4Mit der Verkehrssicherheitskampagne “Runter vom Gas” machen sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der DVR seit 2008 dafür stark, über Unfallrisiken aufzuklären und Verhaltensänderungen herbeizuführen. Schwerpunkte der Aufklärungsarbeit sind das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit, Risikofaktoren wie Ablenkung, gefährliches Überholen und dichtes Auffahren sowie besondere Gefahren auf der Landstraße. Neben Autofahrern werden dabei auch gezielt Radfahrer, Motorradfahrer oder Fahranfänger angesprochen. Mehr

Bildquelle: www.runtervomgas.de

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Schäden durch Waschstraßen – Nach der Autowäsche zum Rechtsanwalt

Quelle: PR www.handelsblatt.de

Für Schäden am Fahrzeug müssen Besitzer von Waschanlagen aufkommen. Sie können sich nicht mit pauschalen Hinweisen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen drücken. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Verursacht eine Auto-Waschanlage Schäden am Pkw, ist es häufig schwierig, dem Betreiber die Schuld hierfür nachzuweisen. Das gilt insbesondere für solche Anlagen, bei denen der Autofahrer in seinem Fahrzeug sitzen bleibt. Ist die Schuld des Betreibers jedoch nachgewiesen, muss dieser unter Umständen nicht nur für den Schaden, sondern auch für einen Nutzungsausfall haften.

Unkomplizierter gestaltet sich die Beweisführung dagegen bei Anlagen, bei denen die Halter den Pkw abstellen und außerhalb der Anlage warten. Ist kein Schuldnachweis möglich, hat der Autofahrer laut einem Urteil des Landgerichtes Berlin (Az. 51 S 27/11) keinen Anspruch auf Schadenersatz.

An Service-Tankstellen wird Autofahrern ein Großteil der Arbeit abgenommen. Die Mitarbeiter betanken das Fahrzeug und fahren es auf Wunsch auch in die Waschanlage. Entstehen dabei Schäden am Auto, muss der Tankstellenbetreiber dafür aufkommen.

Das regelmäßige Fahren mit dem Auto durch die Waschanlage sorgt dafür, dass der Schmutz auch an unzugänglichen Stellen entfernt wird. Eine gründliche Reinigung verhindert im Winter den Rostfraß durch Streusalz und erhält so den Wert des Fahrzeugs. Allerdings kann das Auto bei einer Maschinenwäsche auch beschädigt werden. Doch durch die Beachtung von ein paar Tipps können teure Reparaturen und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden:

Die Tipps sowie den gesamten Artikel findet Ihr unter www.handelsblatt.de.

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Reisetipps für deutsche Autofahrer in anderen Ländern

Interessante Informationen für Vielreisende hat der ADAC mit einer aktuellen Presse-Information herausgebracht: Andere Länder – andere Verkehrsregeln
Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang Fragen wie: Welche Tempolimits gelten? Welche Sicherheitsausstattung muss im Auto mitgeführt werden?

In Frankreich gelten für Führerscheinneulinge zwei Jahre nach bestandener Prüfung gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen. Etwas bizarr erscheint die Regelung, dass jeder Autofahrer verpflichtet ist, einen Einweg-Alkoholtester an Bord zu haben. Bei Nicht-Befolgen letzterer Vorschrift wird allerdings kein Bußgeld fällig.

Bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann in Italien das Zweirad für 60 Tage in Sicherungsverwahrung genommen werden. Wer mit über 1,5 Promille im Blut erwischt wird, darf mit einer Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind.

Wer in Österreich unerlaubt auf Privatgrund parkt, bleibt zwar vom Abschleppdienst verschont, kann aber mit einer Besitzstörungsklage belangt werden. Dabei können Gerichtskosten bis 700 Euro fällig werden. Interessant klingt die Regelung, dass Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h hier auch mittels sog. „Geschultem Amtsauge“ (Geschwindigkeitsschätzung) festgestellt werden dürfen.

In der Schweiz ist das Bußgeldniveau generell sehr hoch. Hier können Verstöße aller Art das Portemonnaie des Autofahrers belasten. Bei ausländischen Verkehrssündern wird das Bußgeld in der Regel an Ort und Stelle verlangt, um die Fluchtgefahr zu vermeiden. Bei Nichtbezahlung droht im schlimmsten Fall sogar Ersatzhaft.

Zu den Stichworten Autobahnvignette, -maut usw. existieren sowieso überall unterschiedliche Regelungen.

Ebenfalls spannend, wenn wir schon einmal bei dem Thema „Autofahren in anderen Ländern“ sind:
Es bestehen laut ADAC erhebliche Preisunterschiede beim Tanken in den Nachbarländern. Im Vergleich liegen Italien (Superbenzin: 1,73€ / Diesel: 1,61€) und die Niederlande (Superbenzin: 1,78€ / Diesel: 1,44€) an der Spitze. Polen liegt preislich am günstigsten. Die aktuelle ADAC-Tabelle findet Ihr hier.

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