Mit dem neuen “Fahreignungsregister” (FAER) wird das Verkehrszentralregister (VZR) und mit dem “Fahreignungs-Bewertungssystem” das “Mehrfachtäter-Punktsystem” abgelöst.
Das neue Fahreignungsregister startet am 1. Mai 2014. Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird das Register einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht. Die wesentlichen Regelungen wurden im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart. Der Deutsche Bundestag hat dem erforderlichen Gesetz am 27.06.2013, der Bundesrat am 05.07.2013 zugestimmt. Die außerdem erforderliche Verordnung ist zwar noch nicht verabschiedet worden. Aber auch hierfür wurde der Inhalt im Vermittlungsausschuss vereinbart. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, finden Sie hier einen Hinweis auf die Fundstelle. Die Verordnung soll im Herbst 2013 im Bundesrat verabschiedet werden. Sie wird die Punktezahl für die einzelnen Verstöße festlegen, den Inhalt des Fahreignungsseminars bestimmen und die Anpassungen bei den Bußgeldregelsätzen vornehmen.
Machen Sie sich auf der Website des BMVBS selbst ein Bild von den Veränderungen, die das Fahreignungsregister sowie das Fahreignungs-Bewertungssystem mit sich bringen.