Alte Führerscheine bis 2033 gültig

Neue EU-Führerscheine werden zum 19.01.2013 eingeführt. Ab 2033 muss jeder im Besitz von diesem Führerschein, der im Format einer Scheckkarte ist.

Bei der auszustellenden Behörde müssen neben den 24,- Euro für die Bearbeitungsgebühr, der alte Führerschein sowie ein aktuelles Foto vorgelegt werden.

Eine ärztliche Untersuchung ist nicht vorgeschrieben und wird dadurch nicht durchgeführt.

Der Führerschein muss dann umgetauscht werden, wenn bei einer Fernreise der internationale Führerschein benötigt wird.

Warum wird der Führerschein überhaupt umgetauscht? Der Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit. Außerdem soll ein EU-weites Fahrerlaubnisregister errichtet werden, um den sogenannten “Führerschein-Tourismus” zu erschweren.

Was halten Sie von dem neuen Führerschein im Scheckkartenformat?

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