Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale steht jedem zu, der nicht von zu Hause aus arbeitet.
So wird die Pendlerpauschale berechnet:
Arbeitstage x gefahrene Kilometer einfache Fahrt x 30 Cent Pendlerpauschale
= Pendlerpauschale

Ein Beispiel:
Marcel hat einen Arbeitsweg von 30 Kilometer pro einfacher Fahrt. Für jeden Kilometer einer einzigen Fahrtstrecke bekommt Marcel 30 Cent Steuervergünstigung.

Die Rechnung für unser Beispiel ergibt bei 220 Arbeitstagen folgendes:
220 Arbeitstage x 30 Kilometer einfache Fahrt x 0,3 Euro Pendlerpauschale
= 1980 Euro Pendlerpauschale

Diese Pendlerpauschale von 1980 Euro wird allerdings nicht auf das Konto überwiesen. Stattdessen zieht das Finanzamt den Betrag von 1980 Euro von Marcels Jahreseinkommen ab. Marcel muss somit nur noch den restlichen Betrag an Steuern zahlen.

Um diese Pendlerpauschale nutzen zu können, muss eine Steuererklärung ausgefüllt und abgegeben werden. Warum? Weil das Finanzamt dann weiß, wie hoch die Werbungskosten sind und um die Pendlerpauschale als steuerfreien Vorteil anrechnen zu können.

Auch Ausnahmen, wie ein Umweg, der beispielsweise aufgrund einer Großbaustelle gefahren werden kann, können mit der Pendlerpauschale gedeckt werden. Allerdings nur, wenn der Pendler dadurch auch schneller ans Ziel kommt als wenn er den kurzen Weg nehmen würde. Dazu muss auf der Steuererklärung eine kleine Notiz in der Anlage N auf Seite 2 angegeben werden.

Für Pendler mit langem Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale.

Für Pendler mit kurzem Arbeitsweg lohnt sich die Werbungskostenpauschale.
Zu den Werbungskosten gehören die Fahrt zur Arbeit, der Kauf von Fachbüchern oder Fortbildungen, die gemacht werden. Diese Ausgaben für den Beruf können pauschal von der Steuer abgesetzt werden.

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